Förderquellen in Schleswig-Holstein
Bingo! Projektförderung
Anschrift |
Mühle Westeraccum |
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Telefon |
04933/9911-19 |
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Fax |
04933/9911-29 |
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Website |
Ansprechpartner/innen |
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Beschreibung
Was wird gefördert
konkrete Projekte (max. Projektlaufzeit 2 Jahre) im Sinne der Agenda 21 mit regionalem Bezug zu Schleswig-Holstein, insbesondere Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeti sowie entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit. Im Mittelpunkt der Förderung steht das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Weitere Kriterien für die Verwendung der Mittel sind z.B.: Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte, nachhaltige Wirksamkeit und Praxisnähe, Breitenwirkung und Bürgernähe, sichtbare Ergebnisse, Beispielcharakter, Leitbildfunktion und innovativer Charakter
Was wird nicht gefördert
Maßnahmen zu deren durchführung eine Rechtspflicht besteht, die regelmäßige Förderung von Einrichtungen, Selbständige Fachgutachten, wissenschaftliche Untersuchungen, Veranstaltungen ohne unmittelbaren Projektbezug, laufende Kosten nach Projketabschluss, überwiegend der Selbstdarstellung des Trägers dienende Vorhaben.
Wer kann Anträge stellen
als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände sowie uneigennützig tätige Initiativen. AntragstellerInnen sollen in Schleswig-Holstein ansässig sein bzw. ihren Wirkungskreis im Lande haben.
Eigenanteil
mind. 25 % der Gesamtkosten
Die Eigenbeteiligung kann auch durch unbare Eigenleistungen ehrenamtlich Tätiger bis zu einer Höhe von 70% des Aufwandes nachgewiesen werden, der sich bei der Vergabe der Arbeiten an ein Unternehmen ergeben würde. alternativ können bei Projekten unbare Eigenleistungen in Form von Eigenarbeit mit 10 € pro Stunde bewertet werden.
Antragsfristen
Die Sitzungstermine des Vergaberates finden sich hier
Anträge sollten frühzeitig eingereicht werden, da das Prüfverfahren 2 - 4 Monate in Anspruch nehmen kann. (in der Regel ca. 3 Monate vor Projektbeginn)
Bewilligungen/Vergabe
Die Vergaberat in Schleswig-Holstein tritt in der Regel in vierteljährigem Abstand zusammen. (Termine können in der Geschäftsstelle erfragt werden)

