Trotz Widerstand:
Vergabegesetz wird ohne verpflichtende Berücksichtigung von Menschenrechten in der Lieferkette verabschiedet
Am 24. Januar 2019 beschloss Landtag Schleswig-Holstein ein neues Vergabegesetz. Die Jamaika-Koalition stimmte in einer hitzigen Debatte für den Gesetzentwurf, den das Wirtschaftsministerium im Juli 2018 in den Landtag eingebracht hat, ohne eine einzige Änderung am Gesetzestext vorzunehmen. Einige Abgeordneten wehrten sich zudem gegen die Vorwürfe der Unterschriftenaktion des BEI und DGB-nord, mit dem Gesetz würden Menschenrechte gefährdet und ausbeuterische Kinderarbeit nicht ausreichend verhindert. Im Dezember 2018 hatte das BEI die mehr als 3200 Unterschriften für die Petition „Kein Steuergeld für Kinder- und Zwangsarbeit. Für Umweltschutz und Faire Arbeit – hier und weltweit.“ an den Wirtschaftsausschuss symbolisch übergeben und offiziell beim Petitionsausschuss des Landestages eingereicht.
In ausführlichen Stellungnahmen – sowohl schriftlich als auch in einer mündlichen Anhörung im Landtag – brachte das BEI gewichtige Argumente vor, dass ohne konkrete und verbindliche Vorgaben an alle Vergabestellen in Land und Kommunen, dass die Einhaltung von Sozialstandards (z.B. der Standards der Internationalen Arbeitsorganisation ILO) zu berücksichtigen und kontrollieren sei, kaum noch gewährleistet ist, dass mit Schleswig-Holsteinischen Steuergeldern Ausbeutung finanziert wird. Diese Argumente führten allerdings nicht zu einer Änderung des Gesetzesentwurfs. Weiterhin begründeten die Koalitionäre die Streichung verbindlicher Vorgaben als Entlastung für den Mittelstand und diskreditierten Nachhaltigkeitsaspekte als fälschlich betitelte „vergabefremde“ Kriterien.
Seit Anfang 2018 hatte das BEI mit Lobbygesprächen, Netzwerktreffen mit Experten, einer Demonstration mit den Gewerkschaften vor dem Landtag und einem parlamentarischen Fachgespräch am 14.06.2018 für die verbindliche Berücksichtigung von Sozialstandards in der Lieferkette im neuen Vergabegesetz geworben. Die Unterschriftenaktion seit September wurde zudem von vielen Eine Welt-, Umwelt- und gewerkschaftlichen Gruppen unterstützt.
Siehe: www.bei-sh.org/petition-vergabegesetz-2018
Durch diesen politischen Druck konnten zwar keine Änderungen am Gesetzestext erreicht werden, allerdings führte dieser dazu, dass die jahrelange Forderung des BEIs nach einer zentralen Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung, welche kommunale wie Landes-Beschaffungsstellen bei Ausschreibungen unterstützt und Informationen dazu verbreitet, aufgegriffen wurde. In den letzten Haushaltsverhandlungen 2018 wurden Mittel für ein „Kompetenzzentrum nachhaltige Vergabe“ für 3 Jahre eingestellt, mit denen das Umweltministerium nun diese Aufgabe angehen kann. Wenigstens dadurch erhofft sich das BEI, dass mehr Kommunen und das Land aktiv die Einhaltung von Umweltschutz und Menschenrechten entlang der Lieferkette in Ausschreibungen verankern.
Weitere Informationen und Kontakt:
Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. (BEI), Markus Schwarz (Promotor für nachhaltige Beschaffung, Fairen Handel und Unternehmensverantwortung), markus.schwarz@bei-sh.org,
Tel.: 0481-64059885, www.bei-sh.org/